Allgemeine Geschäftsbedingungen | Zeeuwse Houtpellets
ARTIKEL 1. | DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, jeweils mit Großbuchstaben, in der nachstehenden Bedeutung verwendet.
1. Zeeuwse Houtpellets: der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Sitz an der Drie Gezustersdijk 13, 4581 RM in Vogelwaarde, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nummer 92485170.
2. Kunde: jede natürliche oder juristische Person, mit der Zeeuwse Houtpellets einen Vertrag geschlossen hat oder zu schließen beabsichtigt.
3. Verbraucher: ein Kunde, natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
4. Parteien: Zeeuwse Houtpellets und der Kunde gemeinsam.
5. Vertrag: jeder Vertrag zwischen den Parteien, in dessen Rahmen sich Zeeuwse Houtpellets gegenüber dem Kunden zum Verkauf und zur Lieferung von Produkten verpflichtet hat.
6. Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen Zeeuwse Houtpellets und einem Verbraucher im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Systems ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit von Zeeuwse Houtpellets und dem Verbraucher geschlossen wird und bei dem bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden, worunter in jedem Fall ein vom Verbraucher über den Webshop geschlossener Vertrag fällt. Ein Vertrag ist somit kein Fernabsatzvertrag, wenn Zeeuwse Houtpellets dabei kein organisiertes System für den Fernabsatz einsetzt, etwa wenn der Verbraucher die Kontaktdaten von Zeeuwse Houtpellets im Internet nachschlägt und telefonisch oder per E‑Mail einen Vertrag schließt.
7. Webshop: www.zeeuwsehoutpellets.nl.
8. Produkte: die im Rahmen eines Vertrages von Zeeuwse Houtpellets an den Kunden zu verkaufenden und zu liefernden Sachen, worunter, jedoch nicht ausschließlich, Holzpellets, Außen-Pelletkamine, Kaminholz und Zubehör verstanden werden können.
9. Angebot: eine an den Kunden gerichtete Erklärung von Zeeuwse Houtpellets mit dem Ziel, durch deren Annahme bzw. durch Aufgabe einer Bestellung einen Vertrag zustande zu bringen, worunter, jedoch nicht ausschließlich, ein mündlicher oder schriftlicher Vorschlag von Zeeuwse Houtpellets, ein Angebot im Webshop und eine an Geschäftskunden übergebene Preisliste, auf deren Grundlage Bestellungen aufgegeben werden können, verstanden werden können.
10. Schriftlich: Kommunikation auf Papier, per E‑Mail oder über eine andere Kommunikationsform, die nach dem Stand der Technik und den allgemein anerkannten Auffassungen damit gleichgesetzt werden kann.
ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Vertrag und alle daraus zwischen den Parteien resultierenden Rechtsverhältnisse.
2. Die Anwendbarkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ausschließlich ausdrücklich und schriftlich abgewichen werden. Soweit das, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben, von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gilt das, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
4. Die Vernichtung oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages als solchen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, in gegenseitige Beratung einzutreten, um eine Ersatzregelung für die betroffene Bestimmung zu treffen, wobei Ziel und Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
ARTIKEL 3. | ANGEBOT UND ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
1. Jedes Angebot ist freibleibend und vorbehaltlich ausreichender Verfügbarkeit der angebotenen Produkte. Zeeuwse Houtpellets kann sein Angebot bis unmittelbar, jedenfalls so bald wie möglich nach dessen Annahme durch den Kunden, noch widerrufen. Hat in einem solchen Fall bereits eine Zahlung durch den Kunden stattgefunden, etwa im Rahmen einer Bestellung im Webshop, wird Zeeuwse Houtpellets so schnell wie möglich für die Rückzahlung sorgen.
2. Offensichtliche Irrtümer, Versehen und Schreibfehler in einem Angebot binden Zeeuwse Houtpellets nicht.
3. Ein Vertrag kommt – unbeschadet der Bestimmung in Absatz 1 – in dem Moment zustande, in dem das Angebot vom Kunden in der gegebenenfalls von Zeeuwse Houtpellets dafür vorgesehenen Weise angenommen worden ist, mit der Maßgabe, dass im Falle einer Bestellung auf Grundlage einer von Zeeuwse Houtpellets bereitgestellten Preisliste der Vertrag erst nach schriftlicher Bestätigung der Bestellung durch Zeeuwse Houtpellets zustande kommt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag zustande kommt, ohne dass ihm ein konkretes Angebot von Zeeuwse Houtpellets vorausgegangen ist; in diesem Fall gilt die Bestellung des Kunden als Angebot und die schriftliche Bestätigung durch Zeeuwse Houtpellets als Annahme, wodurch der Vertrag zustande kommt.
4. Für Bestellungen, die der Kunde auf Grundlage einer von Zeeuwse Houtpellets an den Kunden übergebenen Preisliste aufgibt, gilt, dass die zuletzt von Zeeuwse Houtpellets an den Kunden übergebene Preisliste für die geltenden Preise maßgeblich ist, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Ist der Vertrag über den Webshop geschlossen worden, wird das Zustandekommen des Vertrages – unbeschadet der Bestimmung in Absatz 1 – so schnell wie möglich per E‑Mail durch Zeeuwse Houtpellets bestätigt.
6. Stellt Zeeuwse Houtpellets dem Kunden im Anschluss an einen mündlich geschlossenen Vertrag eine schriftliche Bestätigung zur Verfügung, gilt, dass diese Bestätigung den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt, es sei denn, der Kunde hat diesbezüglich innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Bestätigung begründet und schriftlich reklamiert.
7. Schließt der Kunde den Vertrag im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person, erklärt er mit Abschluss des Vertrages, hierzu bevollmächtigt zu sein. Der Kunde haftet neben dieser (Rechts-)Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
ARTIKEL 4. | WIDERRUFSRECHT BEI FERNABSATZVERTRÄGEN
1. Unbeschadet der Bestimmungen des folgenden Absatzes kann der Verbraucher einen Fernabsatzvertrag bis zu 14 Tage, nachdem die Produkte vom Verbraucher oder in dessen Auftrag in Empfang genommen wurden, ohne Angabe von Gründen widerrufen.
2. Für das zum Zeitpunkt des Zustandekommens dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeeuwse Houtpellets angebotene Sortiment gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe für das Widerrufsrecht nicht. Sollten künftig Produkte angeboten werden, für die das Widerrufsrecht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausgeschlossen ist, wird der betreffende Ausschlussgrund ausdrücklich im Angebot genannt.
3. Der Verbraucher kann den Fernabsatzvertrag widerrufen, indem er per E-Mail oder unter Verwendung des von Zeeuwse Houtpellets bereitgestellten Muster-Widerrufsformulars einen Antrag bei Zeeuwse Houtpellets stellt. Sobald Zeeuwse Houtpellets über die Absicht des Verbrauchers, den Fernabsatzvertrag zu widerrufen, in Kenntnis gesetzt wurde und die Bedingungen dieses Artikels erfüllt sind, wird Zeeuwse Houtpellets den Widerruf des Fernabsatzvertrags so schnell wie möglich per E-Mail bestätigen.
4. Der Verbraucher hat während der in Absatz 1 genannten Frist sorgfältig mit den zurückzusendenden Produkten und deren Verpackung umzugehen. Der Verbraucher darf die zurückzusendenden Produkte nur in dem Umfang handhaben und prüfen, wie es erforderlich ist, um die Art und die Eigenschaften der Produkte festzustellen. Ausgangspunkt ist hierbei, dass der Verbraucher die Produkte nur so handhaben und prüfen darf, wie er es in einem Ladengeschäft tun dürfte.
5. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so wird er die Produkte unbeschädigt, mit sämtlichem gelieferten Zubehör sowie im Originalzustand und in der Originalverpackung an Zeeuwse Houtpellets zurücksenden. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko des Verbrauchers; für Beschädigung oder Verlust während des Transports übernimmt Zeeuwse Houtpellets keine Verantwortung und Haftung.
6. Der Verbraucher haftet für Wertminderung zurückgesandter Produkte, die auf einen Umgang mit den Produkten zurückzuführen ist, der über das nach Absatz 4 Zulässige hinausgeht. Zeeuwse Houtpellets ist berechtigt, diese Wertminderung dem Verbraucher in Rechnung zu stellen, gegebenenfalls durch Verrechnung mit bereits vom Verbraucher geleisteten Zahlungen. Ist die Wertminderung derart, dass die Produkte vernünftigerweise nicht mehr für den Weiterverkauf aufbereitet werden können, bleibt der Verbraucher zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet.
7. Die Rücksendung der zu retournierenden Produkte hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen, nachdem der Verbraucher den Fernabsatzvertrag gemäß Absatz 3 widerrufen hat.
8. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, trägt er die Kosten der Rücksendung der Produkte.
9. Zeeuwse Houtpellets wird eine eventuell bereits vom Verbraucher erhaltene Zahlung, abzüglich einer etwaigen Wertminderung, so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf des Fernabsatzvertrags an den Verbraucher zurückzahlen, vorausgesetzt, die Produkte wurden von Zeeuwse Houtpellets zurückerhalten oder der Verbraucher hat nachgewiesen, dass die Produkte tatsächlich zurückgesandt wurden. Wird das Widerrufsrecht nur in Bezug auf einen Teil der Bestellung ausgeübt, werden eventuell vom Verbraucher ursprünglich gezahlte Lieferkosten nicht erstattet.
10. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das der Verbraucher beim Kauf der Produkte verwendet hat.
ARTIKEL 5. | STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN AUS ANDEREN GRÜNDEN ALS NACH ARTIKEL 4
Wenn der Kunde den Vertrag nach dessen Zustandekommen aus anderen Gründen als auf Grundlage von Artikel 4 storniert, bleibt der Kunde zur Zahlung des vollständig vereinbarten Preises und gegebenenfalls bereits entstandener Versandkosten verpflichtet.
ARTIKEL 6. | LIEFERUNG
1. Die Lieferung der Produkte erfolgt am vereinbarten Ort und in der vereinbarten Weise. Im Falle eines von Zeeuwse Houtpellets organisierten Transports erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
2. Ist die Abholung der Produkte durch oder im Namen des Kunden vereinbart, kann die Abholung ausschließlich an den von Zeeuwse Houtpellets angegebenen Tagen und Uhrzeiten erfolgen.
3. Im Falle eines von Zeeuwse Houtpellets organisierten Transports behält sich Zeeuwse Houtpellets das Recht vor, die Bestellung in Teilmengen zu liefern. Im Falle der Abholung durch oder im Namen des Kunden steht dieses Recht Zeeuwse Houtpellets ebenfalls zu, sofern dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
4. Im Falle eines Verbrauchers geht die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung der Produkte auf den Verbraucher über, sobald die Produkte vom Verbraucher oder in dessen Namen in Empfang genommen worden sind.
5. Im Falle eines von Zeeuwse Houtpellets organisierten Transports für Nichtverbraucher erfolgt die Lieferung unter DAP-Bedingungen (Delivered At Place) gemäß der jeweils neuesten Fassung der Incoterms, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung der Produkte geht in diesem Fall auf den Kunden über, sobald die Produkte am vereinbarten Bestimmungsort eintreffen und zur Entladung bereitstehen.
6. Bei der Lieferung von Produkten außerhalb der Europäischen Union ist der Kunde für alle Zollformalitäten, Einfuhrzölle, lokalen Steuern, MwSt. und sonstigen Abgaben bei Ankunft der Produkte im Bestimmungsland verantwortlich.
7. Nimmt der Kunde eine Lieferung von Produkten nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, ist Zeeuwse Houtpellets berechtigt, die Lieferung zu stornieren oder unverändert aufrechtzuerhalten. Ferner ist Zeeuwse Houtpellets berechtigt, die betreffenden Produkte auf Rechnung und Risiko des Kunden zu lagern, zu verkaufen oder zu entsorgen. Im Falle einer Stornierung durch Zeeuwse Houtpellets hat er Anspruch auf Ersatz aller entstandenen Kosten, entgangenen Gewinns und sonstigen Schadens. Entstehen Zeeuwse Houtpellets infolge eines dem Kunden zurechenbaren Umstandes zusätzliche Kosten, etwa im Zusammenhang mit mehreren Zustellversuchen, gehen diese Kosten zusätzlich zu Lasten des Kunden.
ARTIKEL 7. | FRISTEN
1. Zeeuwse Houtpellets bemüht sich, die gegebenenfalls vereinbarte Lieferfrist einzuhalten, doch ist diese Frist lediglich indikativ und nicht verbindlich. Der Verzug von Zeeuwse Houtpellets tritt nicht eher ein, als nachdem der Kunde Zeeuwse Houtpellets schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei in dieser Inverzugsetzung eine angemessene Frist für die Erfüllung genannt ist, und Zeeuwse Houtpellets nach Ablauf dieser Frist die Verpflichtung noch immer nicht erfüllt hat.
2. Der Verzug von Zeeuwse Houtpellets berechtigt den Kunden zur Auflösung desjenigen Teils des Vertrages, auf den sich der Verzug bezieht, jedoch ausschließlich, wenn die Nichterfüllung unter den gegebenen Umständen des Falles die Auflösung mit ihren Folgen rechtfertigt. Der Kunde hat niemals Anspruch auf Ersatz- oder Zusatzschadenersatz.
ARTIKEL 8. | BESCHWERDEN
1. Der Kunde hat zum Zeitpunkt der Lieferung, jedenfalls unmittelbar danach, zu prüfen, ob Art und Menge der Produkte dem Vertrag entsprechen. Entsprechen Art und/oder Menge der Produkte nach Auffassung des Kunden nicht dem Vertrag, hat er dies unverzüglich Zeeuwse Houtpellets mitzuteilen.
2. Beschwerden in Bezug auf bei der Lieferung vernünftigerweise nicht sichtbare oder sonst nicht erkennbare Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen, nachdem der Kunde von dem Mangel Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen, schriftlich bei Zeeuwse Houtpellets einzureichen.
3. Abweichend von den Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels kann sich ein Verbraucher nicht mehr darauf berufen, dass das im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs Gelieferte nicht dem Vertrag entspricht, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels durch den Verbraucher diesbezüglich bei Zeeuwse Houtpellets reklamiert wurde.
4. Rügt der Kunde nicht rechtzeitig und nicht gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Absätze, erwächst Zeeuwse Houtpellets aus einer solchen Beschwerde des Kunden keinerlei Verpflichtung.
5. Auch wenn der Kunde rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung an Zeeuwse Houtpellets bestehen, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten des Verbrauchers entgegenstehen.
ARTIKEL 9. | GARANTIE UND KONFORMITÄT
1. Die Garantie auf die Produkte ist auf die gegebenenfalls ausdrücklich und schriftlich vereinbarte Garantie beschränkt, mit der Maßgabe, dass auf Außenkamine eine Garantiefrist von zwei Jahren nach Lieferung Anwendung findet. Im Falle des Weiterverkaufs durch einen Kunden, der als professioneller Wiederverkäufer auftritt, beginnt die zwischen den Parteien vereinbarte Garantiefrist an dem Tag, an dem der betreffende Außenkamin vom Kunden an dessen Abnehmer geliefert wird.
2. Die Bestimmung im vorstehenden Absatz lässt die zwingenden gesetzlichen Rechte und Ansprüche unberührt, die Verbraucher gegenüber Zeeuwse Houtpellets geltend machen können (Konformität). Ferner bleibt Absatz 1 von der Bestimmung in Artikel 10.4 unberührt.
3. Ein Anspruch auf etwaige Garantie oder Nichtkonformität entfällt, wenn ein Mangel des gelieferten Produktes auf eine nach der Lieferung von außen einwirkende Ursache oder einen anderen Zeeuwse Houtpellets oder seinem Zulieferer nicht zurechenbaren Umstand zurückzuführen ist. Hierunter fallen nicht abschließend Mängel infolge äußerer Beschädigung, natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer oder unvernünftiger Behandlung, unsachgemäßen oder unvernünftigen Gebrauchs, das Anbringen von Veränderungen an den Produkten sowie die Nichtbeachtung der gegebenenfalls mitgelieferten Bedienungsanleitung und/oder Sicherheitsanweisungen.
4. Für einen wirksamen Anspruch auf Garantie oder Nichtkonformität ist erforderlich, dass der Kunde rechtzeitig gemäß Artikel 8.2 bzw., wenn der Kunde Verbraucher ist, gemäß Artikel 8.3 reklamiert hat.
5. Die Rücksendung von Produkten, außer auf Grundlage von Artikel 4, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Zeeuwse Houtpellets zulässig.
ARTIKEL 10. | BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WIEDERVERKÄUFER
1. Zeeuwse Houtpellets gewährt einem Kunden, der als professioneller Wiederverkäufer der Produkte auftritt, Exklusivität in Bezug auf den Verkauf von Produkten in einem Umkreis von 150 Kilometern um den Standort des Kunden. Diese Exklusivität gilt ausschließlich für den Zeitraum, in dem eine aktive Zusammenarbeit und regelmäßige Abnahme von Produkten durch den Kunden besteht. Für den Online-Verkauf von Produkten gilt niemals eine Exklusivität, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte anzupassen, neu zu etikettieren oder unter eigener Marke oder Handelsbezeichnung zu verkaufen, ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Zeeuwse Houtpellets.
3. Beim Weiterverkauf von Produkten an Endverbraucher ist der Kunde verpflichtet, bei jeder Lieferung die Originalbedienungsanleitung und Sicherheitsanweisungen von Zeeuwse Houtpellets mitzuliefern.
4. Wird im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs zwischen dem als professioneller Wiederverkäufer auftretenden Kunden und einem Verbraucher ein Produkt vom Kunden geliefert, das nicht die Eigenschaften besitzt, die der Verbraucher auf Grundlage dieses Verbrauchsgüterkaufs vernünftigerweise erwarten durfte, dies nicht an der Seite 1 von 2.
ARTIKEL 11. | HAFTUNG UND FREISTELLUNG
Ist dem Kunden ein Umstand zuzurechnen und hat der Verbraucher seine diesbezüglichen gesetzlichen Rechte gegenüber dem Kunden ausgeübt, so hat der Kunde Anspruch auf Schadlosstellung gegenüber Zeeuwse Houtpellets – abhängig von der Entschädigung, die der Kunde dem Verbraucher im Einklang mit den zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften gewährt hat – bestehend aus Reparatur oder Ersatz des mangelhaften Produkts oder Rückerstattung des Kaufpreises des betreffenden Produkts. Ein Anspruch auf diese Schadlosstellung steht dem Kunden nicht zu, wenn die Abweichung auf Tatsachen beruht, die er kannte oder kennen musste oder ihre Ursache in einem Umstand findet, der nach Lieferung des Produkts an den Kunden eingetreten ist. Ferner gilt, dass, wenn dem betreffenden Produkt eine Eigenschaft fehlt, von der der Kunde behauptet hat, dass es sie besitze, das Recht des Kunden auf die genannte Schadlosstellung auf das beschränkt ist, worauf er Anspruch hätte, wenn er diese Zusage nicht gemacht hätte. Darüber hinaus hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadlosstellung, wenn er den Mangel des betreffenden Produkts kannte oder kennen musste und/oder er dem Verbraucher das Nichtvorliegen des Mangels zugesichert hat. Ein Anspruch auf Schadlosstellung steht dem Kunden ebenfalls nicht zu, soweit der Mangel, auf den sich der Verbraucher beruft, aus der Nichtbeachtung der Verpflichtungen des Kunden aus dem vorstehenden Absatz resultiert.
ARTIKEL 12. | HÖHERE GEWALT
1. Zeeuwse Houtpellets ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange er daran durch einen Umstand gehindert wird, der ihm nach Gesetz, Rechtsgeschäft oder den im gesellschaftlichen Verkehr geltenden Auffassungen nicht zugerechnet werden kann (höhere Gewalt). Unter höherer Gewalt werden – neben dem, was diesbezüglich in Gesetzgebung und Rechtsprechung verstanden wird – alle von außen kommenden Ursachen verstanden, auf die Zeeuwse Houtpellets keinen Einfluss hat und die die (weitere) Ausführung des Vertrages unmöglich machen oder erheblich erschweren, wozu unter anderem Epidemien, Pandemien, Brand, Maßnahmen irgendeiner Behörde, Transportbeschränkungen, Krieg oder Kriegsgefahr, gewaltsame oder bewaffnete Aktionen, Störungen in Kommunikationsverbindungen oder in Geräten oder Software von Zeeuwse Houtpellets oder Dritten zählen.
2. Wenn und soweit die Situation höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrages dauerhaft unmöglich macht oder länger als drei Monate andauert, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
3. Hat Zeeuwse Houtpellets bei Eintritt der Situation höherer Gewalt seine Lieferverpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er seine Lieferverpflichtungen nur noch teilweise erfüllen, ist Zeeuwse Houtpellets berechtigt, den bereits gelieferten bzw. noch lieferbaren Teil des Vertrages gesondert in Rechnung zu stellen, als ob es sich um einen eigenständigen Vertrag handelte.
4. Ein durch höhere Gewalt entstandener Schaden kommt – unbeschadet der Bestimmung im vorstehenden Absatz – niemals für eine Entschädigung in Betracht.
ARTIKEL 13. | AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG
1. Zeeuwse Houtpellets ist berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen, wenn und solange der Kunde seine bereits fälligen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag (wobei die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiermit mit umfasst sind) nicht erfüllt.
2. Zeeuwse Houtpellets ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt. Ist die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, hinsichtlich derer er in Verzug ist, nicht dauerhaft unmöglich, entsteht das Recht zur Auflösung erst, nachdem der Kunde von Zeeuwse Houtpellets schriftlich in Verzug gesetzt wurde, wobei in dieser Inverzugsetzung eine angemessene Frist genannt ist, innerhalb derer der Kunde seine Verpflichtungen (dennoch) erfüllen kann, und die Erfüllung nach Ablauf dieser Frist noch immer ausbleibt. Die Bestimmung im vorstehenden Satz gilt nicht, wenn Zeeuwse Houtpellets aus einer Mitteilung des Kunden schließen muss, dass der Kunde die Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllen wird, in welchem Fall eine Inverzugsetzung sinnlos ist und die Auflösung ohne Inverzugsetzung erfolgen kann.
3. Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten, es sei denn, die Pflichtverletzung des Kunden rechtfertigt angesichts ihrer besonderen Art oder geringen Bedeutung diese Aussetzung bzw. Auflösung mit ihren Folgen vernünftigerweise nicht.
4. Sofern der Kunde seine (künftigen) Zahlungsverpflichtungen gegenüber Zeeuwse Houtpellets nicht bereits vollständig erfüllt hat, ist Zeeuwse Houtpellets berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, wenn der Kunde sich im Zustand des Konkurses befindet, irgendeine Pfändung auf seine Güter gelegt wurde oder er aus anderen Gründen nicht frei über sein Vermögen verfügen kann.
5. Ferner ist Zeeuwse Houtpellets berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die von solcher Art sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages vernünftigerweise nicht von ihm verlangt werden kann.
6. Der Kunde hat in Zusammenhang mit dem von Zeeuwse Houtpellets auf Grundlage dieses Artikels ausgeübten Aussetzungs- und/oder Auflösungsrechts niemals Anspruch auf irgendeine Form von Schadenersatz.
7. Kann der Grund, der zur Aussetzung oder Auflösung des Vertrages geführt hat, dem Kunden zugerechnet werden (was nur im Falle von Absatz 5 nicht immer der Fall sein muss), hat Zeeuwse Houtpellets gegenüber dem Kunden Anspruch auf Ersatz des Schadens, den Zeeuwse Houtpellets infolgedessen erleidet.
8. Löst Zeeuwse Houtpellets den Vertrag auf Grundlage dieses Artikels auf, werden alle etwaigen noch offenen Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig.
ARTIKEL 14. | PREISE, LIEFERKOSTEN UND ZAHLUNGEN
1. Die im Angebot genannten Preise sind in Euro und exklusive MwSt., es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben oder der Kunde ist Verbraucher; in diesem Fall werden die im Angebot genannten Preise (auch) inklusive MwSt. ausgewiesen.
2. Etwaige Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart, wobei vor Abschluss eines Vertrages mit einem Verbraucher der Gesamtpreis einschließlich etwaiger Lieferkosten angegeben wird.
3. Die von Zeeuwse Houtpellets angebotenen Preise basieren auf den Tatsachen und Umständen, die Zeeuwse Houtpellets zum Zeitpunkt des Angebots an den Kunden bekannt waren. Treten zwischen dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages und der Lieferung Preissteigerungen bei kostpreisbestimmenden Faktoren auf, wie z. B. eine Erhöhung von Einkaufspreisen oder Löhnen, ist Zeeuwse Houtpellets berechtigt, diese Preissteigerungen an den Kunden weiterzugeben, mit der Maßgabe, dass ein Verbraucher aus diesem Grund berechtigt ist, den Vertrag aufzulösen, wenn die Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Zustandekommen des Vertrages erfolgt und Zeeuwse Houtpellets dennoch ausdrücklich zu erkennen gibt, den Vertrag nicht zu den ursprünglich vereinbarten Preiskonditionen erfüllen zu wollen. Die vorgenannte Befugnis des Verbrauchers zur Auflösung des Vertrages gilt nicht, wenn die Preiserhöhung auf einer Erhöhung der MwSt. oder anderer staatlicher Abgaben beruht.
4. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist Zeeuwse Houtpellets berechtigt, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung des Gesamtpreises zu verlangen, mit der Maßgabe, dass im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs der Verbraucher nicht zu einer Vorauszahlung von mehr als 50 % des Kaufpreises verpflichtet werden kann. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung ist Zeeuwse Houtpellets nicht zur Lieferung verpflichtet, bevor die betreffende Zahlung bei Zeeuwse Houtpellets eingegangen ist.
5. Zahlungen haben auf die von Zeeuwse Houtpellets angegebene(n) Weise(n) innerhalb der von Zeeuwse Houtpellets genannten Frist bzw. zu dem von Zeeuwse Houtpellets angegebenen Zeitpunkt zu erfolgen.
6. Die Zahlung hat ohne Berufung auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung zu erfolgen, alles soweit das Gesetz dem zugunsten des Verbrauchers nicht zwingend entgegensteht.
7. Zeeuwse Houtpellets ist berechtigt, die dem Kunden zustehende Rechnung ausschließlich per E‑Mail zur Verfügung zu stellen.
8. Liquidiert der Kunde sein Unternehmen oder überträgt er es auf einen Dritten, befindet er sich im Zustand des Konkurses, hat er (vorläufige) Zahlungsaussetzung beantragt, ist irgendeine Pfändung auf seine Güter gelegt worden oder kann der Kunde aus anderen Gründen nicht frei über sein Vermögen verfügen, werden die Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig.
9. Bleibt eine rechtzeitige Zahlung aus, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Ab dem Tag des Verzugs schuldet der Kunde auf den offenen Betrag Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt. Abweichend vom vorstehenden Satz gilt anstelle des dort genannten vertraglichen Zinssatzes der zum Zeitpunkt des Zahlungsverzugs geltende gesetzliche Zinssatz, wenn der Kunde Verbraucher ist.
10. Alle angemessenen Kosten, wie Gerichts-, außergerichtliche und Vollstreckungskosten, die zur Erlangung der vom Kunden geschuldeten Beträge anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.
ARTIKEL 15. | SCHADEN
1. Der Kunde trägt den Schaden, der durch Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten der von ihm bereitgestellten Daten, durch jede sonstige Nichterfüllung der dem Kunden aus Gesetz oder Vertrag obliegenden Pflichten sowie durch sonstige Umstände entsteht, die nicht Zeeuwse Houtpellets zuzurechnen sind. Ein Schaden infolge eines der vorgenannten Umstände begründet gegenüber Zeeuwse Houtpellets keinen Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Entschädigung.
2. Zeeuwse Houtpellets haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung der Produkte durch Endnutzer entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden infolge von Brand, Verletzungen, unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Installation, mangelhafter Wartung oder Nutzung entgegen der gegebenenfalls mitgelieferten Bedienungsanleitung oder sonstigen Anweisungen. Zeeuwse Houtpellets haftet ferner nicht für Schäden, die durch die Verwendung der Produkte in einer bestimmten Anwendung oder Situation entstehen, wie etwa in öffentlichen oder gewerblichen Räumen, einschließlich Schäden, die Dritten zugefügt werden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden oder Endnutzers, bei der Verwendung der Produkte geeignete Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Verletzungen oder Schäden zu treffen. Der Kunde stellt Zeeuwse Houtpellets von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer solchen Verwendung der Produkte frei.
3. Zeeuwse Houtpellets garantiert nicht, dass die Verwendung der Produkte im Bestimmungsland nach den dort geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist, und übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
4. Die Haftung von Zeeuwse Houtpellets für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verminderten Goodwill, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verfälschung oder Verlust von Daten und alle anderen Schadensarten als die im folgenden Absatz genannten ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
5. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen von Zeeuwse Houtpellets gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Zeeuwse Houtpellets zurückzuführen ist. Zeeuwse Houtpellets haftet innerhalb der Grenzen des folgenden Absatzes ausschließlich für ihm zurechenbare unmittelbare Schäden. Unter unmittelbarem Schaden sind ausschließlich zu verstehen: – angemessene Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht; – die gegebenenfalls angemessenen Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Leistung von Zeeuwse Houtpellets vertragsgemäß zu machen; – angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden aufgewendet wurden, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
6. Sollte entgegen den übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung von Zeeuwse Houtpellets bestehen, ist diese Haftung auf den Ersatz der Produkte beschränkt, auf die sich die Haftung von Zeeuwse Houtpellets bezieht. Ist ein Ersatz nicht möglich oder nachweislich sinnlos, ist die Haftung von Zeeuwse Houtpellets auf den einmaligen Rechnungswert des Vertrags, zumindest desjenigen Vertragsteils, auf den sich die Haftung bezieht, beschränkt, wobei die Haftung von Zeeuwse Houtpellets in jedem Fall auf höchstens den Betrag begrenzt ist, der aufgrund der von Zeeuwse Houtpellets abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung im betreffenden Fall tatsächlich ausgezahlt wird, zuzüglich des etwaigen Selbstbehalts von Zeeuwse Houtpellets, der nach dieser Versicherung Anwendung findet.
7. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs gehen die Beschränkungen dieses Artikels nicht weiter, als es nach Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig ist.
8. Die Verjährungsfrist sämtlicher Rechtsansprüche gegenüber Zeeuwse Houtpellets beträgt 12 Monate ab Entstehung des Anspruchs. Abweichend von dem vorstehenden Satz verjähren Rechtsansprüche und Einreden von Verbrauchern, die auf Tatsachen beruhen, die die Annahme rechtfertigen würden, dass ein Verbrauchsgüterkauf nicht dem Vertrag entspricht, nach zwei Jahren.
9. Der Kunde stellt Zeeuwse Houtpellets von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden und deren Ursache einer anderen Person als Zeeuwse Houtpellets zuzurechnen ist. Wird Zeeuwse Houtpellets aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, Zeeuwse Houtpellets sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beizustehen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann. Kommt der Kunde der Ergreifung angemessener Maßnahmen nicht nach, ist Zeeuwse Houtpellets berechtigt, ohne Inverzugsetzung selbst entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten und Schäden bei Zeeuwse Houtpellets und Dritten gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
ARTIKEL 16. | ALLGEMEINE BESCHWERDEREGELUNG
Bei Zeeuwse Houtpellets eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach deren Eingang beantwortet. Erfordert eine Beschwerde eine längere Bearbeitungszeit, erfolgt innerhalb von 14 Tagen eine Antwort mit einer Empfangsbestätigung und einer Angabe, wann der Kunde eine ausführlichere Antwort erwarten kann.
ARTIKEL 17. | EIGENTUMSVORBEHALT
1. Alle von Zeeuwse Houtpellets an den Kunden gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Zeeuwse Houtpellets, bis der Kunde all seine Zahlungsverpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Soweit dies nicht im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Kunden vernünftigerweise zulässig ist, ist es dem Kunden untersagt, die Produkte, auf denen der Eigentumsvorbehalt ruht, zu verkaufen, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Zeeuwse Houtpellets aufzubewahren.
4. Legen Dritte Pfändung an die Produkte, auf denen der Eigentumsvorbehalt von Zeeuwse Houtpellets ruht, oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, Zeeuwse Houtpellets hierüber so schnell wie möglich zu informieren.
5. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels oder bei Weiterverkauf im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Kunden wird die vom Kunden an Zeeuwse Houtpellets geschuldete Summe sofort in voller Höhe fällig.
6. Der Kunde erteilt Zeeuwse Houtpellets oder von Zeeuwse Houtpellets beauftragten Dritten die bedingungslose Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die Produkte, auf denen der Eigentumsvorbehalt ruht, befinden. Der Kunde hat Zeeuwse Houtpellets auf erstes Verlangen alle Informationen zu erteilen, die zur Ausübung seiner Eigentumsrechte erforderlich sind. Sämtliche im Zusammenhang mit der Ausübung der Eigentumsrechte von Zeeuwse Houtpellets entstehenden angemessenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
7. Hat der Kunde, nachdem die Produkte von Zeeuwse Houtpellets an ihn geliefert wurden, seine Verpflichtungen erfüllt, lebt der Eigentumsvorbehalt hinsichtlich dieser Produkte wieder auf, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus einem später geschlossenen Vertrag nicht erfüllt.
ARTIKEL 18. | PRODUKTRÜCKRUF
1. Wenn Zeeuwse Houtpellets beschließt, einen Produktrückruf (einer Charge) der Produkte durchzuführen, ist der Kunde verpflichtet, daran uneingeschränkt mitzuwirken.
2. Zeeuwse Houtpellets behält sich das Recht vor, den Produktrückruf vollständig eigenständig zu koordinieren und weitere Anweisungen zur Art und Weise der Durchführung zu erteilen.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden im Zusammenhang mit oder infolge der Durchführung eines Produktrückrufs sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
ARTIKEL 19. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Zeeuwse Houtpellets ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, beispielsweise im Falle einer Änderung seiner Rechtsform.
2. Auf jeden Vertrag und alle daraus zwischen den Parteien resultierenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
3. Die Parteien werden erst dann den Rechtsweg beschreiten, wenn sie sich nach Kräften bemüht haben, den Streit im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen.
4. Ausschließlich das Gericht in Middelburg (Niederlande) wird bestimmt, um von etwaigen gerichtlichen Streitigkeiten zwischen den Parteien Kenntnis zu nehmen, unbeschadet des Rechts von Zeeuwse Houtpellets, ein anderes nach dem Gesetz zuständiges Gericht anzurufen. Ein Verbraucher ist jedoch berechtigt, innerhalb eines Monats, nachdem Zeeuwse Houtpellets schriftlich angekündigt hat, vor dem von ihm benannten Gericht klagen zu wollen, das nach dem Gesetz zuständige Gericht zu wählen.
5. Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in mehreren Sprachen verfügbar, ist für die Auslegung der darin enthaltenen Bestimmungen stets die niederländischsprachige Fassung maßgeblich.